Umweltschutz & Nachhaltigkeit

Der Segler-Verband NRW unterstützt den Umweltschutz aktiv und berät seine Mitgliedsvereine bei ihren Initiativen.

Umweltschutz ja, aber bitte zusammen mit unserem Sport. Mit diesem Leitgedanken setzt sich der SVNRW für die Ausübung des Wassersports im Einklang mit der Natur ein. Der Verband fördert mit verschiedenen Aktivitäten den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur.

Gleichzeitig setzt er sich bei den zuständigen Gremien, Behörden und Ministerien dafür ein, dass der Segelsport nicht durch Vorschriften beeinträchtigt wird. Hier gilt es, anstelle von einschränkenden Gesetzen freiwillige Befahrensregelungen zu vereinbaren. Diese sind auf vielen Gewässern bereits die Regel und werden von den im Verband organisierten Wassersportlern mit großer Selbstverständlichkeit akzeptiert und befolgt.

Ziele

  • Hilfestellung gegenüber den Mitglieder-Vereinen in allen Umwelt- und Naturschutzfragen
  • Lobbyarbeit in Ausschüssen, Fachgruppe Wassersport LSB, LANUV, bei den Bezirksregierungen und der Landesregierung
  • Aufbau eines Informationsnetzwerkes über Internet und E-Mail
  • Informationen über landes- und bundesweite Entwicklungen und Kampagnen
  • Information und Beratung zur Nutzung von regenerativen Energien im Verein und auf dem Boot

Die Blaue Flagge

Die Blaue Flagge ist das erste gemeinsame Umweltsymbol der Europäischen Gemeinschaft. Sie wird jeweils für ein Jahr an die verschiedensten sporttreibenden Vereine, Badestellen und kommunalen Sportboothäfen verliehen - also auch an unsere Segelvereine.

Im Jahr 2006 wehen weltweit 3185 Flaggen. Die mit der Blauen Flagge ausgezeichneten Vereine und Einrichtungen müssen einen umfangreichen Kriterienkatalog erfüllen und ihre vorbildliche Umweltarbeit bei der prüfenden Umweltkommission jedes Jahr erneut nachweisen. Ziel der Blauen Flagge ist es, dazu beizutragen, dass die Mitglieder unserer Vereine den Schutz der Umwelt ernst nehmen und sich bemühen, Umweltbelastungen möglichst zu vermeiden.

Die deutsche Partnerorganisation der Stiftung für Umwelterziehung in Kopenhagen und der E.U. ist die Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung e.V. mit Sitz in Schwerin. Von dort werden u.a. in jedem Jahr die überarbeiteten Kriterien veröffentlich, nach denen die Blaue Flagge erteilt werden kann. Der Deutsche Segler-Verband und die Landesseglerverbände unterstützen diese wichtige Kampagne, da jede sportliche Aktivität im Leistungs- und Breitensport nur in einer intakten, gesunden Umwelt auf Dauer möglich ist.

Die Teilnahme an der Kampagne der Blauen Flagge dokumentiert eindrucksvoll, dass sich die Segler_innen mit Ihren Vereinen den Umweltproblemen stellen und zur Vermeidung von Umweltbelastungen aktiv beitragen.

Weitere Informationen hierzu sind über die Website des DSV unter Umwelt und über die Website der Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung zu erhalten. Dort kann man auch die Ausschreibungen für das kommende Jahr herunterladen.

10 goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportler_innen in der Natur

  1. Sensible Bereiche
    Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen.
  1. Abstand halten
    Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen - auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter.
  1. Naturschutzgebiete
    Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweilig völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
  1. Feuchtgebiete
    Nehmen Sie in "Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung" bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tierund Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.
  1. Starten und Anladen
    Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
  1. Lebensräume
    Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden.
  1. Im Watt
    Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um Tiere nicht zu stören oder zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 Meter Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen und bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie hier mit langsamer Fahrstufe.
  1. Beobachtung
    Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
  1. Sauberes Wasser
    Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt der Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen, genauso wie Altöle, in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stilliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten.
  1. Information
    Machen Sie sich diese Regeln zu eigen und informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, daß diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden.