Schutz vor Gewalt & Missbrauch

Der SVNRW ist Mitglied im Qualitätsbündnis Sport NRW

Der Segler-Verband NRW e.V. setzt sich aktiv für den Schutz seiner Mitglieder vor Gewalt und Missbrauch ein. Zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen möchte der SVNRW in allen Verbandsorganisationen eine Kultur des Hinschauens etablieren. Durch die Enttabuisierung und Auseinandersetzung mit dem Thema „Prävention interpersoneller Gewalt“ möchte der SVNRW seine Mitgliedsorganisationen sensibilisieren, informieren und Hilfestellungen anbieten - denn Schweigen schützt die Falschen. Mit diesem Konzept möchte der SVNRW der Verantwortung gerecht werden und seinen Mitgliedsvereinen zur Seite stehen.

Bei Fragen und Problemen zum Thema Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport hat der SVNRW Sophia Storck (E-Mail: ) und Isabel Mathea (E-Mail: oder Telefonnummer/ WhatsApp: 0173 4501167) als qualifizierte Ansprechperson benannt und können von unverbindlich kontaktiert werden.

Im Deutschen Segler-Verband ist Mona Küppers als Ansprechpartnerin unter der E-Mail-Adresse zu erreichen.

Die Ansprechpartnerin im Landessportbund NRW ist Dorota Sahle. Sie kann unter der Telefonnummer 0203 7381 847 oder der E-Mail-Adresse kontaktiert werden.

Weitere externe Hilfsangebote und Beratungsstellen:

Safe Sport e. V.
Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport
0800 11 222 00
Mo., Mi., Fr. 10-12 Uhr & Do. 15-17 Uhr
Auch Online Beratung oder Beratung vor Ort in Berlin möglich
Safe Sport
Hilfetelefon sexueller Missbrauch 0800 22 55 530 Mo., Mi. & Fr. 9-14 Uhr,
Di. & Do. 15-20 Uhr
Hilfeportal Missbrauch
Nummer gegen Kummer
(Kinder- und Jugendtelefon)
0800 111 0 333 Mo. - Sa. 14-20 Uhr Nummer gegen Kummer
Nummer gegen Kummer (Elterntelefon) 0800 111 0 550 Mo. - Fr. 9-11 Uhr, Di. & Do. 17-19 Uhr Nummer gegen Kummer
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 0800 116 016

24 Stunden, 365 Tage im Jahr

Hilfetelefon

 

Weitere Informationen sind auf den Seiten des Kinderschutzbundes zu finden:
www.kinderschutzbund-nrw.de
www.kinderschutz-in-nrw.de

SVNRW Schutzkonzept vor Interpersoneller Gewalt

Der SVNRW hat ein umfangreiches Schutzkonzept vor Interpersoneller Gewalt erarbeitet.

SVNRW Beschwerdemanagement

Personen, die an SVNRW Veranstaltungen teilgenommen haben, haben im Rahmen des Beschwerdemanagements bei Bedarf die Möglichkeit über die nachfolgende anonymisierte Onlinebefragung eine Beschwerde einzureichen.
Wir empfehlen allen meldenden Personen zusätzlich die oben genannten Ansprechpersonen zu kontaktieren.

Zur Onlinebefragung des Beschwerdemanagements

Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis

Zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport ist der SVNRW dem Qualitätsbündnis des Landessportbundes NRW im Mai 2024 beigetreten. Das Ziel des Qualitätsbündnisses ist es, sexualisierter Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen. Um Mitglied im Qualitätsbündnis zu werden, müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllt sein. Welche das sind und wie auch Vereine Mitglied im Qualitätsbündnis werden können, wird auf den Seiten zum Qualitätsbündnis des Landessportbundes NRW beschrieben. Hier kann der Informationsflyer des Qualitätsbündnisses heruntergeladen werden.

Informationen für Vereine

Der Landessportbund NRW hat zahlreiche Materialien und Hilfestellungen für die Vereine erstellt, um sie bei der Prävention sexualisierter Gewalt zu unterstützen:

Broschüren für Jungen und für Mädchen

Auch die Deutsche Sportjugend bietet ein großes Angebot an Hilfsmaterialien.

Der Landessportbund NRW bietet darüber hinaus kostenfreie Beratungen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt z.B. für Vereinsvorstände, Trainer*innen, Übungsleiter*innen und/oder Jugendbetreuer*innen an. Dabei kann gemeinsam mit den Vereinsberatern ein Leitfaden zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im eigenen Verein entwickelt werden. Weitere Veranstaltungsformen sind Informationsveranstaltungen, Fachvorträge, KURZ UND GUT-Seminare sowie Mitarbeiter/innen-Fortbildungen. Das Anmeldeformular kann hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen zu den Angeboten sind auf der Seite des Landessportbundes NRW zu finden.

Durch eine klare Positionierung des Vorstandes gegen interpersonelle Gewalt kann jeder Verein ein Zeichen setzten. Dies kann beispielsweise durch die Aufnahme des folgenden Satzes in die Vereinssatzung geschehen:
"Der (Vereinsname) verurteilt jegliche Form von Diskriminierung, Missbrauch und Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Art ist und tritt ihr entschieden entgegen."

Ein Zeichen kann auch durch die Nutzung von Präventionsplakaten im Vereinsheim gesetzt werden. Daneben kann beispielsweise ein Zettel mit der Telefonnummer eines der gängigen Hilfetelefone, z.B. 0800 22 55 530, aufgehängt werden.

Präventionsplakat vom DOSB & Seglerjugend

Präventionsplakate vom Landessportbund NRW

Präventionsplakate vom Deutschen Olympischen Sportbund bestellen oder herunterladen

Ein weiteres Zeichen ist die Qualifizierung und Benennung von Ansprechpersonen im Verein. Um das Thema „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt“ nachhaltig im Verein zu verankern, sollten auch in den Vereinen Ansprechpersonen benannt und auf der Homepage vorgestellt werden. Im Idealfall wird eine weibliche und eine männliche Person als Ansprechperson benannt.

Die Qualifizierung von Ansprechpersonen erfolgt über die Angebotsauswahl des LSB unter www.meinsportnetz.nrw.
Die Fortbildung umfasst 15 Lerneinheiten (i.d.R. eine Wochenendveranstaltung) und setzt sich zusammen aus der Basisschulung: „Grundlagen der Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport“, der Aufbauschulung: „Aufgabenfeld und Rollenverständnis der Ansprechperson“ und einer eintägigen Fortbildung zum Thema Krisenintervention. Den Ansprechpersonen stehen nach der Qualifizierung weitere Aus- und Fortbildungen sowie ein Netzwerk zur Verfügung.

Sportvereine sind als Träger der freien Jugendhilfe berechtigt, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu verlangen. Folgende Personenkreise des Vereins sollten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen:

  • alle Mitglieder des Vorstandes und des Jugendvorstandes
  • alle hauptberuflich Angestellten
  • alle Mitglieder weiterer Gremien und Ausschüsse
  • alle ehrenamtlich und nebenberuflichen Trainer*innen und Kampfrichter*innen
  • alle weiteren Mitarbeiter*innen von Jugendmaßnahmen des Vereins, mit und ohne Übernachtung/en

Das erweiterte Führungszeugnis kann erst nach Vorlage einer Aufforderung des Vereins beantragt werden. Nähere Informationen zur Beantragung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gibt es auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz.

Bei der Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse gelten bestimmte Datenschutzrichtlinien, die beachtet werden müssen. Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis sind im Handlungsleitfaden für Vereine zu finden.

Die Ergebnisse des Forschungsprojekts "Sicher im Sport" unterstreichen die Relevanz des Themas und sind hier einzusehen.

Betroffenenrat im Landessportbund NRW

Im Januar 2020 hat das Präsidium des LSB NRW eine Expert*innen-Kommission eingerichtet, die sich auf die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt konzentriert. Die Kommission will vor allem die Sicht der Betroffenen in den Fokus stellen. Dazu sucht der Landessportbund NRW Betroffene, die sexualisierte Belästigung, Grenzverletzung oder Gewalt im organisierten Sport selbst erlebt haben und dazu bereit sind, ihr Wissen und ihre Erfahrungen in einem Betroffenenrat zur Verfügung zu stellen.