Dopingprävention
Zur Verhinderung und Bekämpfung des Dopings
In Mitverantwortung für die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler und im Eintreten für faires Verhalten in Training und Wettkampf ist die Verhinderung und Bekämpfung des Dopings eine wichtige gemeinsame Aufgabe der Bundesregierung, des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Deutschen Segler-Verbands e.V., der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, und des Segler-Verbandes NRW.
Zur Schaffung eines dopingfreien Segelsports in NRW hat der Segler-Verband NRW seine Anti-Doping-Ordnung als zentrales Regelwerk für die Durchsetzung dieser Ziele erlassen.
Eigenverantwortung
Jede Athletin und jeder Athlet ist selbst dafür verantwortlich, was mit seinem Körper und seiner Gesundheit geschieht. Aus diesem Grund beinhalten alle Vereinbarungen mit dem Ziel Doping zu verhindern auch Sanktionen gegen die Athletin/den Athleten.
Insbesondere die Kenntnis über Doping und die Verhinderung von Doping sind in der Verantwortung der Sportlerin/des Sportlers aber auch der Betreuerin/des Betreuers. Mit dieser Seite wollen wir die Möglichkeit schaffen, sich dem Thema Doping und Dopingprävention anzunähern und die notwendigen Kenntnisse zu erwerben.
Dopingkontrollen
Die Dopingkontrollen erfolgen nach den Regeln, die im Artikel 5 des NADC festgelegt sind. Dopingkontrollen können bei allen Landes- bzw. Verbandsmeisterschaften durchgeführt werden, an denen Landeskader und/oder Bundeskader teilnehmen. Über die Beauftragung der NADA zur Kontrolle entscheidet der SVNRW gemäß den Regeln der Ziffer 6 der ADO-SVNRW.
Für Minderjährige Athletinnen und Athleten gelten besondere Bedingungen der NADA.
Verbotene Mittel
Häufig fallen Athletinnen und Athleten bei Doping-Kontrollen auf, obwohl sie sicher sind, keine verbotenen Substanzen zu sich genommen haben. Nahrungsergänzungsmittel sind oft die Ursache für positive Dopingbefunde. Zur Information über enthaltene Stoffe steht unter anderem die Kölner Liste im Internet zur Verfügung.
Ergebnismanagement und Sanktionsverfahren
Das Ergebnismanagement ist der Vorgang ab der Kenntnis von einem Verstoß gegen die Anti-Doping-Regelungen oder eines von der Norm abweichenden oder atypischen Analyseergebnisses. Das Ergebnismanagement ist in Artikel 7 des NADC beschrieben.
Das Sanktionsverfahren bei einem festgestellten Verstoß gegen die Anti-Doping-Regelungen ist in Artikel 12 des NADC beschrieben.
Beide Verfahren sind durch eine Vereinbarung vom Segler-Verband NRW e.V. auf den Deutschen Segler-Verband e.V. übertragen.