Förderprogramme

Der Segler-Verband Nordrhein-Westfalen e.V. verfolgt das satzungsgemäße Ziel, seine Mitgliedsvereine und die Segler_innen bei der Ausübung des Segelsports in all seinen Ausprägungen zu unterstützen und zu fördern. Dies geschieht durch Angebote des SVNRW im Bereich Leistungs-, Freizeit- und Breitensport, Fahrtensegeln, Ausbildung und dem Heranführen von Nachwuchsseglern an den Regattasport.

Zudem ist der SVNRW bemüht, seine Mitgliedsvereine bei Inanspruchnahme von verbandsexternen Fördermöglichkeiten zu unterstützen. Anbei finden Sie diesbezüglich eine Liste mit aktuellen Förderangeboten.

Förderungen des Landessportbundes und der Sportjugend NRW

Förderprogramm Förderzweck Antragstellung
Sonderurlaub für ehrenamtlich in der Jugendhilfe Tätige Arbeitnehmer*innen, die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind, können für die leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen, internationalen Jugendbegegnungen, ausgeübt wird, nach dem Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bis zu 8 Arbeitstage pro Kalenderjahr unbezahlten Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des LSB NRW.
Förderung der Übungsarbeit

Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter -
Auch dieses Jahr wird das Land NRW Sportvereinen eine Förderung zur Leitung der Übungsarbeit von Sportvereinen zur Verfügung stellen, insgesamt 7,56 Mio. Euro. Voraussetzung zur Förderung ist

  • die Gemeinnützigkeit eines Vereins
  • erfolgte Mitgliedermeldung (Bestandserhebung)
  • Doppelmitgliedschaft (in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- oder Kreissportbund)

Näheres regelt die Förderrichtlinie.
Gefördert wird der Trainingsbetrieb im Breitensport.

Die Antragstellung erfolgt bis zum 31.05.2024 über das Förderportal des LSB NRW.

Landesprogramm 1000x1000

Vereine können im Rahmen des Programms "1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein" eine Maßnahme mit einem Festbetrag von 1.000 Euro fördern lassen. Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt neun Förderschwerpunkte zuordnen lassen (Beispiele hier):

  1. Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
  2. Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
  3. Integration
  4. Inklusion
  5. Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  6. Sport der Älteren
  7. Der Sportverein gegen Einsamkeit
  8. Gesundheitssport
  9. Nachhaltigkeit im Sport(verein)

Die Antragstellung erfolgt ab dem 04.04.2024 über das Förderportal des LSB NRW.

Vereinsentwicklung - Zeig dein Profil „Zeig dein Profil“ ist ein Vereinsentwicklungsprojekt der Sportjugend NRW. Der SVNRW begleitet die Vereine in einem gemeinsamen Workshop bei der Profilierung bestehender Vereinsstrukturen und Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit. Hierauf aufbauend werden die Vereine unterstützt, Potenziale auszuloten und sich durch gezielte Maßnahmen weiterzuentwickeln. Es bestehen Fördermöglichkeiten im Projekt. Zur Anmeldung senden Sie eine E-Mail an
J-TEAMs für NRW Die Sportjugend NRW fördert das Engagement junger Menschen, die sich im Verein-, Bund- oder Verband ehrenamtlich engagieren, durch das J-Team Starterpaket und die nachhaltige J-Team-Projektförderung.

Die J-Team-Förderung kann sowohl über den Segler-Verband NRW beantragt werden, als auch über die Sportjugend NRW.

Förderung junger Talente Die Sportjugend NRW fördert das Engagement junger Menschen ebenfalls über Stipendiate.

Stipendium für junges Engagement im Sport
Patenschaftsprogramm NRWir für Dich

Landesstelle für den Schulsport NRW

Förderprogamm Förderzweck Antragstellung
Förderung von Schulsportgemeinschaften

Gefördert werden Schulsportgemeinschaften in Kooperation zwischen Schule und Sportverein.

Der Antragszeitraum für das Schuljahr 2024/25 beginnt am 01. Juni 2024 über das LSB Förderportal.

Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es hier.

Förderprogramme des Deutschen-Seglerverbandes

Förderprogamm Förderzweck Antragstellung
Jugendfördermittel

Die DSV Seglerjugend fördert vereins- und verbandsübergreifende Trainingsmaßnahmen für Talent- und Nachwuchsförderung im Jugendsegelsport. Für Trainingsmaßnahmen sind ausschließlich diejenigen Kosten förderfähig, die für den Einsatz lizenzierter Trainer*innen anfallen. Hierzu zählen auch notwendige Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten der Trainer*innen.

Über den SVNRW an

Die Antragsfristen eines jeden Jahres lauten:
30. September des Vorjahres
31. Januar des laufenden Jahres
31. Mai des laufenden Jahres

Weiterführende Informationen.

Förderprogramme des Segler-Verbandes NRW

Förderprogramm Förderzweck Antragstellung
Förderung von Kinder- und Jugend-freizeitmaßnahmen Die Seglerjugend im Segler-Verband NRW erhält von der Sportjugend NRW auf Antrag jährlich Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP, Pos. 1.1.3) zur finanziellen Förderung von Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen. Anmeldung der Vereinsmaßnahme über das Anmeldeformular bis zum 30.04. des laufenden Jahres an
Antragstellung nach Leitfaden zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen.
Förderung von Sportgeräten Antrag nach § 2 Förderrichtlinie auf Bezuschussung von Booten, Surfboards und Segelmaterial. Der SVNRW fördert den Kauf von Booten, Surfboards und Segelmaterial in den olympischen, vorolympischen und den für die Ausbildung im Jugendbereich geeigneten Bootsklassen, wenn er im Namen und auf Rechnung der Mitgliedsvereine erfolgt und die angeschafften Sportgeräte den Vereinsmitgliedern dauerhaft im Sinne der Sportförderung zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden ordentliche Mitgliedsvereine des SVNRW mit aktiven, jugendlichen Seglerinnen mit einem Zuschuss, der maximal bis zur Höhe von 20% der Anschaffungskosten des Vereins gewährt werden kann. Antragsberechtigt ist jeder ordentliche Mitgliedsverein, der die Voraussetzungen nach § 4 der Finanzordnung erfüllt. Der Antrag mit den notwendigen Unterlagen muss bis zum 30. November des Jahres der Geschäftsstelle des SVNRW vorliegen.
Wettbewerb "Jugendabteilung des Jahres" Der Titel soll an den Verein vergeben werden, in dem sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besonders wohlfühlen, regelmäßig ihre Freizeit verbringen und eine gute segelsportliche Ausbildung erhalten. Der Titel "Jugendabteilung des Jahres" soll den Anspruch der Jugendlichen nach trendiger, eigenverantwortlicher, action- und abwechslungsreicher Freizeitgestaltung in einem Sportverein dokumentieren; eine Ausrichtung in Hinblick auf breitensportliche Aktivitäten sollte eher gegeben sein als auf eine leistungssportliche Ebene.

Die Bewerbung in Form eines Vereinssteckbriefs sowie eines Bewerbungsvideos von maximal 5 Minuten, in dem
ihr die Kinder- und Jugendarbeit eures Vereins vorstellt, ist bis zum 30.11.2023 einzureichen.

Alle Einzelheiten sind im Bewerbungsbogen beschreiben.

Fahrtensegelwettbewerb Kategorie Jugend Sind die Teilnahmebedingungen erfüllt, werden Bewerbung und Bewerber*innen durch den SVNRW geehrt. Für Jugendcrews winkt ein Preisgeld in Höhe von 500,00 € Die Anmeldung erfolgt digital über das Formblatt, welches im Downloadbereich hinterlegt ist.