Aufgaben & Struktur der Seglerjugend NRW

Die Jugend im Segler-Verband Nordrhein-Westfalen ist die Jugendabteilung im mitgliederstärksten Landesverband des Deutschen Segler Verbandes (DSV). In ihr sind alle Mitglieder der Vereine des SVNRW bis zum Ablauf des 26. Lebensjahres organisiert. Die Seglerjugend führt und verwaltet sich nach der Satzung des Segler-Verbandes Nordrhein-Westfalen selbst.

Der Jugendsegelausschuss (JSA) als Führungsorgan der Seglerjugend hat die Förderung des allgemeinen Segel- und Segelsurfsports zum Arbeitsschwerpunkt erhoben.

Durch Angebote eigener Jugendveranstaltungen in Form von Bildungslehrgängen, Multiplikatorenschulungen und Freizeiten werden nach Maßgabe der neuen Jugendordnung mehr Jugendliche erreicht als vorher. Über Optis, Piraten, Vaurien, Mistral, BM’s, Kuttersegeln, Innovativen Maßnahmen mit Nacra 15, Kitesurfen, das Seesegeln usw. wird ein breites Angebot vorgehalten.

In den Gremien der Sportjugend des Landessportbundes NRW, dem Jugendsegelausschuss des DSV und anderen Foren sind die Vertreter_innen der Seglerjugend präsent und bemüht sich im Sinne Ihrer Mitglieder einzusetzen.

Dies alles, und noch viel mehr, kann jedoch nur in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Jugendabteilungen der SVNRW-Vereine bewältigt werden.

Jugendseglertag

Der Jugendseglertag des SVNRW findet in der Regel alle zwei Jahre statt und besteht aus den Jugendvertreterinnen/Jugendvertretern der Vereine, bis zu zwei Jugendsprecherinnen/Jugendsprechern pro Verein, dem Jugendsegelausschuss, dem Leistungssportausschuss und der/dem Vorsitzenden der Seglerjugend.

Der Jugendseglertag ist u.a. zuständig für Beschlüsse zur Änderung der Jugendordnung welche im Downloadbereich zur Verfügung steht.

Der nächste ordentliche Jugendseglertag findet am 24.02.2024 im Landschaftspark Duisburg-Nord statt. Hier gelangt ihr zur Anmeldung.

Die Ergebnisprotokolle der vorangegangenen Jugendseglertage sind ebenfalls im Downloadbereich hinterlegt.

Das SVNRW Jugendmotorboot

Das SVNRW-eigene Jugendmotorboot wird nach der bestehenden Benutzungsordnung allen SVNRW-Vereinen und Klassenvereinigungen für eigene Jugendmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Anfragen können an gesendet werden.

Förderungen

Vereine können für Ihre Jugendarbeit verschiedene Förderungen erhalten.

Beispielsweise können Jugendfreizeiten von ordentlichen SVNRW Mitgliedsvereinen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Landesjugendplan NRW gefördert werden. Die Förderung von Sportgeräten oder der Wettbewerb "Jugendabteilung des Jahres" sind weitere Förderprogramme des SVNRW. Weitere Förderprogramme bietet der Landessportbund NRW sowie die Sportjugend NRW, sowie der Deutsche Segler-Verband.

Weitere Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen finden Sie unter Förderungen.