KSC - Verfahrensvorschlag zum Corona-Schutz

Der Kaarster Segelclub ("KSC") hat in Zusammenarbeit mit den Windsurfing Kaarst („WSK“) sowie der Abteilungsleitung Tauchen der SG Kaarst („ SG Kaarst/ Taucher“)
unter fachlicher Beratung der Mediziner Dr.med. Hans Georg Steuber, Andreas Wintzer, Arthur Richardseinen einen Verfahrensvorschlag zum Corona-Schutz am 28.04.2020 für andere Vereine vorgelegt.



Präambel:

Aufgrund der Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist die Sportanlage Kaarster See seit nunmehr sechs Wochen für alle sportlichen Aktivitäten gesperrt. Um im Falle der Öffnung des Kaarster Sees gerüstet zu sein, haben sich die am Kaarster See ansässigen Vereine KSC,WSK und SG Kaarst/Taucher gemeinsam bemüht einen Verfahrenskatalog zu erarbeiten, der versucht die Belange der Gesunderhaltung der Sportler, aber auch die maximale Möglichkeiten des Freiheitsgrades für den Sport am See zu berücksichtigen.

Die Vereine haben drei erfahrene Mediziner aus ihren Reihen gebeten, die Erarbeitung dieses Verfahrens mit ihrer Expertise zu begleiten. Das vorliegende Konzept ist mit den Fachleuten abgestimmt und für durchführbar erklärt worden.

Zieldefinition:

Ziel des vorgelegten Konzeptes ist die Anzahl der Kontaktpersonen beim Sport und auf dem Sportgelände Kaarster See auf ein Minimum zu reduzieren. Weiterhin sollen die durch die Bundesregierung und das Land NRW per Erlass verfügten Maßnahmen in ihrer grundsätzlichen Ausprägung erhalten bleiben, jedoch sollen die darin enthaltenen Freiräume genutzt werden, um den Sportlern -- und vor allem auch den Jugendlichen-- die Ausübung ihres Sportes an der frischen Luft zu ermöglichen.

Umsetzung:

Die Vereine schlagen vor, das Konzept eigenständig umzusetzen und orientieren sich bei Zustimmung, an den amtlichen Vorgaben und dem Leitplankenkonzept des DOSB, die auch eine Überwachung durch die ortansässigen Ordnungsbehörden vorsehen. Eine stufenweise Umsetzung mit Überprüfung der getroffenen Maßnahmen wird angeregt. Der Maßnahmenkatalog wird an allgemeinzugänglichen Orten wie Toiletten sowie Boots- und Surfbrettlagern, den Umkleiden und Parkplätzen gut sichtbar und in entsprechender Größe gezeigt.

Schutzmaßnahmen:

Gelände:

  • Das Gelände darf nur von Vereinsmitgliedern zur Pflege und Wartung von Material und Anlagen und zur Ausübung des Sportes betreten werden. Eine Ausnahme besteht für schulpflichtige Minderjährige. Hier gilt zusätzlich: Kinder und zwei im Haushalt lebende Erziehungsberechtigte.
  • Auf dem Gelände ist für jeden Besucher ein Mund-Nasen-Schutz (industriell gefertigte MNS- oder sogenannte Community-Masken) Pflicht.
  • Gruppenbildung >2 Personen ist untersagt, ein Abstand von mindestens zwei Metern ist einzuhalten
  • Auf dem Gelände wird eine „Verkehrsregelung“ installiert, die Gegenverkehr vermeidet.
  • Es wird eine Anwesenheitsliste geführt, in der Ankunft und Abfahrt/Verlassen des Geländes durch die Mitglieder dokumentiert werden.

Gebäude:

  • Das Vereinsheim wird teilweise geöffnet. Toiletten werden geöffnet, die Gesellschafträume und Küche werden verschlossen und bis auf weiteres gesperrt.
  • In den zugänglichen Bereichen wird eine Wegeregelung installiert, die die Abstandsregeln und sonstigen Schutzmaßnahmen berücksichtigt. Die Einzelduschen bleiben geöffnet und funktionsfähig, dürfen aber nur im Notfall, zum Beispiel nach Kenterung zum Aufwärmen, benutzt werden.
  • Das Segellager im Dachgeschoss darf nur von maximal zwei Personen gleichzeitig benutzt werden, die einen Abstand von zwei Metern zueinander einhalten.
  • Gastronomische Aktivitäten bleiben untersagt.
  • Rettungsgerät, Verbandsmittel und der Defibrillator sind frei im Clubhaus zugänglich.

Desinfektion:

  • Desinfektionsmittel, Seife und Einmalhandtücher werden in ausreichenden Mengen bei Betreten der Anlage und des Vereinsheims an zentralen Orten wie Eingangsbereich, Toilettenanlage, Umkleide, Werkstatt und Materiallager zur Verfügung gestellt.
  • Sportgeräte werden nach Benutzung von den Mitgliedern gereinigt und desinfiziert. Es wird eine Liste darüber geführt.

Parkplätze:

  • Die Parkplätze dürfen nur unter Wahrung der Abstandsregeln benutzt werden, was bedeutet, dass die Anzahl der Parkplätze so reduziert wird, dass ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den parkenden Fahrzeugen gewährleistet ist.
  • An denen für das Fitting der Taucher vorgesehenen Plätzen dürfen sich maximal vier Personen mit einem Abstand von zwei Metern aufhalten.

Bootsplatz:

  • Für den Aufenthalt auf dem Bootsplatz gelten die gleichen Regeln mit einem Abstand von mindestens zwei Metern untereinander wie auf dem Parkplatz.

Steganlage und Bootsslipanlage:

  • Die Steg- und Bootsslipanlage dürfen nur von max. zwei Personen sowie einer Sicherheits- und Aufsichtsperson betreten werden.
  • Es ist der nötige Mindestabstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
  • Mund-Nasen-Schutzmasken sind zu tragen. Für den Zu- und Abweg wird eine Wegeregelung ähnlich einer Einbahnstraßenregelung in Kraft gesetzt.

Segelboote:

Für die Segelboote gelten folgende Regelungen:

  • Max. zwei Personen an Bord
  • Abstandregelung 2 Meter
  • Max. zwei Boote gleichzeitig am Steg
  • Boote werden mit Hilfe der Seilwinde ins Wasser gelassen und auch wieder herausgezogen
  • Trainerboote / Sicherungsboote starten vom Steg der Taucher am Vereinsheim
  • Wegeregelung beachten

Surfer:

Für Surfer gelten folgende Regelungen:

  • Abstandregelung zwei Meter.
  • Mindestabstand beim Riggen zwei Meter
  • Wegeregelung beachten

Taucher:

Für Taucher gelten folgende Regelungen:

  • Ausrüstung aufnehmen nur an den vorgesehenen Flächen,
  • Mindestabstand zwei Meter, max. vier Personen gleichzeitig an Rüstplatz
  • Vorgesehene Zugänge zum See beachten

Ausbildung:

Die Ausbildung von Segelschülern und Jugendlichen ist unter weiteren Auflagen möglich:

  • Gruppen dürfen nicht größer als sechs Personen sein. (Segler 3x2 Bootsbesatzungen zusätzlich Trainer in Extraboot, Ein Surfer pro Brett jedoch max. sechs Surfer zusätzlich ein Trainer mit Extraboot)
  • Mindestabstand 2 Meter, max. vier Personen gleichzeitig an Rüstplatz
  • Die Wegeregelung ist zu beachten
  • Der Beginn von Ausbildungsmaßnahmen erfolgt zeitversetzt unter der Maßgabe, dass nur zwei Personen auf dem Steg sind.
  • Anfangszeiten sind einzuhalten (alle 30 Minuten startet eine Gruppe)  
  • Trainingszeiten werden zwischen den Vereinen abgestimmt  
  • Trainingsgruppen sind immer gleich und haben keinen Kontakt untereinander  
  • Trainingsgruppen werden räumlich getrennt  
  • Begleitpersonen dürfen während der Trainingszeiten nicht auf dem Gelände bleiben

Der Ausbildungsbetrieb startet zeitversetzt zu Beginn des Segelbetriebes. Auf diesem Weg soll mit einer überschaubaren Gruppe überprüft werden, ob die Maßnahmen greifen. Nach Auswertung dieser Erfahrungen können die Regelungen ggf. an die Praxis angepasst werden.

Dieses Konzept beruht auf dem Grundsatz gegenseitiger Rücksichtnahme. Risiken werden in allen Bereichen minimiert. Die Vereine appellieren an den gesunden Menschenverstand der Mitglieder, zur Risikovorsorge beizutragen. Das entspricht auch dem Grundsatz guter Seemannschaft.

Das vorliegende Konzept wurde in Zusammenarbeit der Vorstände der Vereine und der beratenden Mediziner erarbeitet. Es berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Erlasse des Bundes und des Landes NRW sowie der kommunalen Verordnungen der Ordnungsbehörde, sowie das Leitplankenkonzept des DOSB. Das Konzept soll als Diskussionsgrundlage dienen. Die Vereine hoffen so, ein positives Signal für die Öffnung der Sportanlage am großen Kaarster See zu setzen. Die Mitwirkenden stehen zu einer Erörterung der Konzeption gerne zur Verfügung.

Beratende Ärzte

Dr. med. Hans Georg Steuber Andreas Wintzer Arthur Richards

Für die Vorstände

Norbert Vander Adrian Neyers Johannes Schneiders

KSC WSK SG Kaarst/ Taucher

Kaarst, den 28. April 2020

 

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