Neue Satzung für den SVNRW

Beim am 7. Oktober in Duisburg stattgefunden außerordentlichen SVNRW-Seglertag beschließen die Mitglieder eine neue Satzung.

Außerordentlicher NRW-Seglertag beschließt neue Satzung

„Ich beglückwünsch Sie zu Ihrer neuen Satzung und bin davon zutiefst überzeugt, daß der SVNRW mit dieser modernen und in ihrer Effizienz verbesserten Fassung bestens für die Zukunft aufgestellt ist.“ Mit diesen Worten entließ der Präsident des SVNRW Manfred Lenz die Delegierten aus dem außerordentlichen Seglertag, der am 07. Oktober in Duisburg stattgefunden hat. „Bedanken möchte ich mich bei allen beteiligten Vereinsmitgliedern und bei den haupt- und ehrenamtlichen SVNRW-Mitarbeitern für die intensive und zeitaufwändige Prozess-Unterstützung.“

Bereits 2015 hat der damalige und von Mona Küppers geleitete Vorstand beschlossen, einen Organisationsentwicklungs-Prozess zu starten. Der Berater Felix Heuer, der solche Projekte schon in vielen Vereinen, Verbänden und Organisationen im Auftrag des Landessportbundes NRW begleitet hat, unterstützte und moderierte den Prozess.

Eine zweitägige Klausurtagung und mehrere Workshops folgten 2016 und 2017. Arbeitskreise wurden gegründet, die sich aus Vertretern der Mitgliedsvereine und Mitarbeitern des SVNRW zusammensetzten. Diese haben sich mit den Themen wie interne Verbandsstruktur, Regionalisierung, Kommunikation, Portfolio und Leitbild beschäftigt. Mitte 2017 wurden die Ergebnisse der Steuerungsgruppe präsentiert. Um die Anregungen und Vorschläge entsprechend umsetzen zu können, war jedoch Änderungen in der Satzung notwendig.

Zunächst wurde eine zeitgemäße, mit neuester Gesetzeslage und Rechtsprechung geänderter Satzungsentwurf ausgearbeitet und im Vorstand zur Abstimmung gestellt, der dort mit einer Gegenstimme verabschiedet wurde. Die Mitgliedsvereine haben dieser neuen Satzung nach einer fast 4-stündigen und teils hochemotional geführten Diskussion mit 76,5 % zugestimmt.

Ein Kernstück der in Teilen noch während des Verbandsstages marginal geänderten Satzung, die im Vorfeld juristisch und fiskalisch geprüft wurde, ist die Änderung der Verbandsstruktur.

So wird das Präsidium von ehemals 8 auf 5 Präsidiumsmitglieder reduziert.

Der Präsident oder die Präsidentin verantwortet die Bereiche Personal, Recht, Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Geschäftsstelle, Zuschüsse und Fördermittel und bildet die Schnittstelle zum DSV und zum LSB NRW. Ihm zur Seite stehen im zukünftigen Präsidium 4 Vizepräsidenten/innen.

Finanzen kümmert sich um das Beitragswesen, die Budgetierung und das Controlling.

Die Aufgaben wie Lizenzausbildung, Führerscheine, Fort- und Weiterbildung sowie Schule und Verein werden vom Vizepräsident/in Bildung wahrgenommen.

Ein weiteres Präsidiumsmitglied verantwortet den Bereich Breitensport, Fahrtensegeln, Freizeitsegeln, Wettsegeln und Landesmeisterschaften sowie spezielle Segeldisziplinen und Umwelt.

Der von der autonomen Seglerjugend gewählte Vertreter/in im Präsidium kümmert sich um freizeit- und leistungsbezogenes Segeln, fachliche Steuerung der Trainer, Förderung des jungen Engagements, die Bildungs- und Erholungsmaßnahmen sowie um die Landesjüngsten, Landesjugend- und die Landsejuniorenmeisterschaften.

Die Altersgrenze für Jugendliche wurde auf 27 Jahre hochgesetzt.

Klaus-Dietrich Rosenfeld, Ehrenpräsident

Pflichtausschüsse für die einzelnen Aufgabenbereiche werden sicherstellen, daß engagierte und kompetente Spezialisten den Verantwortlichen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Der Souverän des größten deutschen Landes-Segler Verbands hat sich somit eine zukunftsfähige und richtungsweisende Satzung gegeben, die mehr Transparenz, eine zeitgemäße Digitalisierung, Mehrwert und mehr Rechte für die Mitglieder verspricht.

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