Änderungen bei der Landesmeisterschaftsordnung, gültig ab 2021

Aufgrund der Corona-Pandemie und zur besseren Planung der Landesmeisterschaften hat das Präsidium beschlossen, den zunächst auf den 09.01.2021 gelegten Meldeschluss für Landesmeisterschaften 2021 erneut zu ändern.

 

Zukünftig gilt:

Meldeschluss ist der 1. Sonntag im Februar

Für 2021 ist dies der 7. Februar 2021.

Durch diese Änderung ergeben sich einige kleine Veränderungen in der Landesmeisterschaftsordnung.

Um mehr Klarheit bzgl. der Vergabe der Titel zu erlangen, hat das Präsidium unter dem Passus: „Preise“ folgende Änderung vorgenommen:

Der Steuermann muss nicht nur Mitglied in einem NRW-Verein sein, er muss auch für diesen an den Start gehen.

Eveline Kleine

 

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