Verbandsseglertag am 25. Oktober 2020 - Aussetzung der Verbandsversammlung

 

An

alle Mitgliedsvereine

des Segler-Verbandes Nordrhein-Westfalen e.V.

 

 

 
   

 

Abstimmung über die Aussetzung der Verbandsversammlung 2020

 

Liebe Vorstände und Mitglieder der Verbandsvereine des SVNRW,

im Juli informierten wir Sie über die Verschiebung der Verbandsversammlung auf den 25. Oktober 2020.

Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitglieder, sowie aller haupt- und ehrenamtlich Beteiligten der Verbandsversammlung, haben für uns absolute Priorität. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und ihrer weiterhin nicht voraussehbaren Entwicklung und Folgen sowie zum Schutz aller Beteiligten, hat das Präsidium des SVNRW bei seiner gestrigen Präsidiumssitzung einstimmig der Empfehlung zugestimmt, die diesjährige Verbandsversammlung 2020 auszusetzen und dann regulär bis Ende April die Verbandsversammlung 2021 durchzuführen.

Durch die weiterhin bestehenden Gesundheitsrisiken, die eingeschränkte Mobilität für uns alle und bestehende Infektionsschutzauflagen für Veranstaltungen, ist die Durchführung einer Verbandsversammlung im Oktober mit großen Unsicherheiten verbunden. Die Aussetzung der Verbandsversammlung 2020 erscheint uns als das einzig Richtige in dieser nur schwer einschätzbaren Zeit. Das Präsidium hält eine Präsenztagung in gewohnter Form nach wie vor für sehr wichtig, um die Partizipationsmöglichkeit aller Delegierten sicherzustellen und damit politische Willensbildung im SVNRW maximal zu ermöglichen.

Mit vereinsrechtlichen Neuregelungen im Zuge der Corona-Pandemie hat die Gesetzgebung Rechtssicherheit für Vereine geschaffen, wonach Vorstandsmitglieder auch nach Ablauf der Amtszeit bis zu ihrer Abberufung oder Wahl eines Nachfolgers im Amt bleiben. Alle betroffenen Präsidiumsmitglieder haben sich bereit erklärt, die Vorstandsarbeit im SVNRW bis zur nächsten Verbandsversammlung 2021 fortzusetzen.

Da unsere Satzung die Durchführung einer ordentlichen Verbandsversammlung einmal jährlich vorsieht, ist ein Beschluss über die Aussetzung der Versammlung 2020 notwendig. Die Beschlussempfehlung des Präsidiums finden Sie im Anhang.

Das Ergebnis der Abstimmung wird nach Fristablauf am 15. Oktober, verbunden mit Informationen zum weiteren Ablauf, bekanntgegeben.

Gem. §10.12 der Satzung des SVNRW ist die Beschlussfähigkeit gegeben, wenn alle anwesenden Mitgliedsvereine ihre Stimme abgeben. Als anwesend gelten in diesem Fall die an der Abstimmung teilnehmenden Mitgliedsvereine. Nach §10.14 der Satzung des SVNRW ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Eine Übertragung von Stimmrechten ist wie gewohnt möglich.

Teilen Sie der Geschäftsstelle bitte per E-Mail oder Brief bis zum 15. Oktober 2020 mit, ob Ihr Verein der Beschlussempfehlung über die Aussetzung der Versammlung 2020 des Präsidiums zustimmt. In der Geschäftsstelle wird eine Liste aller Vereine geführt, in der diese Entscheidungen dann dokumentiert werden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise und sind gleichzeitig davon überzeugt, dass eine Stimmabgabe bis zum 15. Oktober für Sie möglich sein wird. Wir bitten Sie herzlich von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Gemeinsam werden wir in dieser besonderen Zeit neue Wege gehen müssen, die aber sicherlich für die Mitgliedsvereine und den SVNRW zufriedenstellende Zusammenarbeit darstellen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

SEGLER-VERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN e.V.

Gabriela Thiele

Präsidentin (komm.)

 

Anhang

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