Verband, Vereine

Digitale Mitgliederversammlung des Kaarster Segel-Clubs e.V. wählt neuen Vorstand

Am 30. April fand die erste digitale Mitgliederversammlung des Kaarster Segel-Clubs e.V. statt. Dank digitalem Abstimmungstool konnten auch die Vorstandswahlen erfolgreich durchgeführt werden. Zum neuen Vorsitzenden des Kaarster Segelclubs wurde Tom Hanna (51) gewählt, der bislang das Amt des Stellvertretenden Vorsitzenden innehatte. Hanna folgt damit auf Norbert Vander, der zukünftig die digitale Transformation des Vereins vorantreiben soll.

„Ich bin voller Tatendrang und freue mich auf die bevorstehenden Aufgaben“, so Tom Hanna. Der neue Vereinsvorsitzende betont, dass Segeln ein fester Bestandteil der sportlichen Aktivitäten in Kaarst sei. „Als Ausbildungsverein setzen wir auch weiterhin auf die Segelausbildung von Jung und Alt, von der Optimisten-Jolle bis hin zum Yachtsegeln.“

Neuer Stellvertretender Vorsitzender ist Lothar Neumann. Der 56-jährige Kaarster ist seit 15 Jahren Mitglied im Kaarster Segelclub und seit 2014 als Ausbildungsleiter für die Durchführung der praktischen Segelausbildung zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerschein Binnen verantwortlich.

„Ich freue mich auf die Aufgabe, die mir die Mitglieder übertragen haben. Mit der Anschaffung zweier neuer RS Quest-Jollen hat der bisherige Vorstand bereits im letzten Jahr die Weichen für die Zukunft der Sportbootführerschein-Ausbildung am Kaarster See gestellt. Diesen Weg möchten wir weitergehen“, erklärt Lothar Neumann.

 

Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 100.000 Euro beschlossen

Für weitere Neuanschaffungen sowie die Modernisierung der Vereinsinfrastruktur stehen umfangreiche finanzielle Mittel bereit. So hat die Mitgliederversammlung des Kaarster Segel-Clubs alleine für das Jahr 2021 ein Investitionspaket mit einem Gesamtvolumen von 100.000 Euro beschlossen, davon stammen 44.000 Euro aus Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter anderem sollen drei neue Jollen für die Segelausbildung angeschafft werden - hierfür werden rund 45.000 Euro benötigt. Zudem soll der Jahrzehnte alte Bootssteg erneuert und in die Digitalisierung des Vereins investiert werden.

Sowohl die Mitglieder, als auch der neu gewählte Vorstand des Kaarster Segel-Clubs hoffen, dass die Segelaktivitäten am Kaarster See bald wieder uneingeschränkt stattfinden können - denn trotz digitaler Transformation: Segeln macht am meisten „offline“ Spaß!

Pressemitteilung vom Kaarster Segel-Clubs e.V.

Foto: KSC

Breitensport, Jugend, Verband, Vereine

Förderaufruf 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Für das Jahr 2021 gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport


Der Förderschwerpunkt „Reha-Sport“ wird im Jahr 2021 zusätzlich in den Förderkatalog aufgenommen. Es ist möglich, auch solche Angebote über das Programm „1000x1000“ zu fördern, die nicht zertifiziert sind.
Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Auch im Jahr 2021 wird ein besonderes Augenmerk auf den Förderschwerpunkt „Inklusion“ gelegt. Die ersten 500 Maßnahmen mit diesem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert.
Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Vereinsangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.

Antragsverfahren 2021: Eine Antragstellung ist ab dem 15.03.2021 möglich!

Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW (foerderportal.lsb-nrw.de) gestellt werden.
Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.

Für weitere Informationen zum Förderverfahren verweisen wir an dieser Stelle gerne auf die Homepage vom LSB: http://go.lsb.nrw/1000x1000

Bei Rückfragen oder technischen Problemen stehen Ihnen die Kolleg*innen der Gruppe Förderprogramme gerne per E-Mail 1000x1000@lsb.nr oder unter 0203 7381-900 (Frau Aberfeld, Frau Kisin, Frau Grosser) zur Verfügung.

Foto: LSB