Vereine

Trauer um unseren Ehrenpräsidenten Klaus-Dietrich Rosenfeld

Der Ehrenpräsident des Segler Verbandes Nordrhein-Westfalen ist am Sonntag, den 14. März 2021 im Alter von 93 Jahren verstorben.

Der SVNRW trauert um seinen langjährigen  Vorsitzenden und Mitbegründer des Kaarster-Segel-Club e.V..

Seit Juni 1998 war er Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande der Bundesrepublik Deutschland.

Viele weitere Auszeichnungen, wie die Sportplakette des Landes NRW und die Goldene Ehrennadel des DSV wurden ihm für seine herausragenden Leistungen für den Segelsport verliehen.

Seine menschliche Art, sein großes Verständnis für die Aktiven des Segel- und Surfsports haben ihm weit über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinaus, zu großem Ansehen verholfen.

Mit Ausdauer und Ruhe hat er über Jahrzehnte unseren Landesverband geführt und geprägt.

Für die Kreuzer-Abteilung war er eine Persönlichkeit, die den Fahrtenseglern in den Gremien des DSV eine Stimme verliehen hat.

Sein Rat, seine guten Ideen und die Gewissheit ihn immer ansprechen zu können werden uns fehlen.

Auch wenn er das Glück hatte, das gesegnete Alter von 93 Jahren zu erreichen, gilt für seinen Tod ganz besonders: Es ist immer zu früh und es tut immer weh.

Wir verabschieden uns von Klaus-Dietrich Rosenfeld mit einem letzten „farewell“ und wünschen ihm für seinen letzten Törn den richtigen Wind.

 

Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen, seinen Freunden und Wegbegleitern.

 

Für das Präsidium des SVNRW

 

Gabriela Thiele

Präsidentin (komm)

Klaus-Dietrich Rosenfeld: Ehrenpräsident SVNRW

Breitensport, Jugend, Verband, Vereine

Förderaufruf 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Für das Jahr 2021 gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport


Der Förderschwerpunkt „Reha-Sport“ wird im Jahr 2021 zusätzlich in den Förderkatalog aufgenommen. Es ist möglich, auch solche Angebote über das Programm „1000x1000“ zu fördern, die nicht zertifiziert sind.
Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Auch im Jahr 2021 wird ein besonderes Augenmerk auf den Förderschwerpunkt „Inklusion“ gelegt. Die ersten 500 Maßnahmen mit diesem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert.
Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Vereinsangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.

Antragsverfahren 2021: Eine Antragstellung ist ab dem 15.03.2021 möglich!

Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW (foerderportal.lsb-nrw.de) gestellt werden.
Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.

Für weitere Informationen zum Förderverfahren verweisen wir an dieser Stelle gerne auf die Homepage vom LSB: http://go.lsb.nrw/1000x1000

Bei Rückfragen oder technischen Problemen stehen Ihnen die Kolleg*innen der Gruppe Förderprogramme gerne per E-Mail 1000x1000@lsb.nr oder unter 0203 7381-900 (Frau Aberfeld, Frau Kisin, Frau Grosser) zur Verfügung.

Foto: LSB

Vereine

Die Sonne lacht wieder über dem Liblarer See!!

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

heute habe ich mich, wie im Seglertreff schon angekündigt, mit unserem Landtagsabgeordneten Gregor Golland auf unserem Klubgelände getroffen.

In Abstimmung mit Herrn Golland, mit dem ich seit Montag in ständigen Kontakt war, hatte ich noch Thomas Fischer, den Vorsitzenden des Ruder und Segelclub Zülpich,
sowie Jürgen Schreiber, den Vorsitzenden der Wassersportfreunde Liblar eingeladen. Als Vorsitzender fühle ich mich natürlich etwas zu parteipolitischer Neutralität
verpflichtet, aber das fällt mir heute etwas schwerer als sonst :-)

Ich darf für alle Beteiligten sagen: Es war ein sehr angenehmer und interessanter Gedankenaustausch. Herr Golland hatte mir schon am Montag von seinen Gesprächen mit unserem Ministerpräsidenten Armin Laschet berichtet. Und Herr Laschet hatte sich schon am Montag schriftlich klar positioniert:
Segeln auf dem Liblarer See ist nach eindeutig formulierter Einschätzung von Herrn Laschet nie verboten gewesen! Aber um das auch den Ordnungsbehörden eindeutig klar zu machen, wurde die ab nächsten Montag gültige Coronaschutzverordnung, bezüglich "Sport unter freiem Himmel" erheblich überarbeitet. Und das ganz in unserem Sinne! Herr Golland hat uns diese am Montag gültige Neu-Fassung der CorSchVO bei dem Termin schon übergeben und die wesentlichen Passagen erläutert.

Segeln ist ab Montag wieder erlaubt!!
Und wenn die Sonne das Eis noch rasch schmelzen lässt, können wir vielleicht auch schon am Sonntag wieder aufs Wasser. Es wird 12 Stunden vor dem offiziellen
Gültigkeitsdatum keine Kontrollen durch das Ordnungsamt mehr geben ;-)

Danke an Gregor Golland für ihre schnelle Reaktion, die äußerst angenehme und offene Kommunikation und natürlich für Ihren Einsatz in Düsseldorf!
VIELEN DANK!

Foto: SVNRW